Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Abschluß des Vertrages
    1. Zwischen dem Gast und dem Hotel kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und vom Hotel zugesagt wurden. Das gleiche gilt, wenn das Hotel Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.
    2. Wird für die Reservierung vom Hotel eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Zeit gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
    3. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
    4. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
    5. Bei Anmeldungen mehrerer Personen, von Gruppen-, Reise-, Seminar und Konferenzveranstaltungen ist das Hotel bis 3 Tage vor der Ankunft bzw. Veranstaltungen die Anzahl und gegebenenfalls Teilnehmerlisten mitzuteilen.
      Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
    6. Die Überlassung von Räumen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit dem Hotel zulässig
  2. An und Abreise
    1. Vorbehaltlich gesonderte Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check- in- time) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check- out- time) muß bis 11.00 Uhr des abreisetages erfolgen.
      Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel dem zustimmt, ist bei der Abreise bis 18.00 Uhr der habe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
      Die Anreise bei reservierten Zimmern muß bis spätestens 18.00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind:
      Reservierungen, die vorbezahlt oder für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer des Hotels akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.
  3. Leistungen
    1. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.
    2. Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück am Abreisetag, andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfaßt grundsätzlich Frühstück und Abendessen.
    3. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine Mahlzeit nicht in Anspruch, so steht im weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
    4. Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer.
      Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Merhrwertsteuersatz, ist das Hotel berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
    5. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stundenlohn plus Nebenkosten plus gegebenenfalls Nacharbeitszuschlag berechnet wird.
  4. Zahlung
    1. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgeld bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.
    2. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel eine Zwischenrechnung erstellen.
    3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitige Vermietung , bleibt dem Hotel vorbehalten.
    4. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei den er weist nach, daß das Hotel eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
    5. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
    6. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.
  5. Stornierung
    Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
    1. Logis bis 14 Personen
      1. Arrangements
        Eine Stornierung ist bis zum 22. Tage vor der Ankunft möglich. In der Zeit zwischen dem 21.und 15. Tag vor dem Anreisetermin berechnet das Hotel 50% des Arrangementpreises, bei solchen zwischen dem 14.und 4. Tag der Anreise 70% des Arrangementpreises. Ab dem 3. Tag vor dem Abreisetermin 80% des selben. Tritt der Gas sein Arrangement nicht an, so werden 90% des Preises fällig.
      2. Hotelzimmer
        Eine Stornierung bis zum n2. Tag vor der Abreise ist kostenlos möglich. Bei Stornierungen nach dem 2. Tag vor der Anreise oder im Fall des Ausbleibens des Gastes, wird der Preis für die erste Übernachtung fällig.
    2. Logis ab 15. Personen (Gruppen- Arrangements)
      Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zum 30. Tag vor der Anreise erfolgt. Erfolgt eine Stornierung bis zum 20. Tag der Abreise, werden 20% des Logis- bzw. Arrangementpreises, und bei einer solchen bis zum 10. Tage 80% des selben und bei einer solchen bis 3 Tage vor der Anreise 90% des Logis- bzw. Arrangementpreises fällig.
    3. Umfaßt die Reservierung mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorstehenden Fristen um jeweils 5 Tage.
    4. Veranstaltungen
      Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit:
      a) über 30 Tage- Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt,
      b) 29.-15. Tag- Berechnung der Bereitstellungskosten,
      c) 14.-8. Tag- Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest- Menüpreis- Bankett x Personenanzahl,
      d) 7.-3. Tag- Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest- Menüpreis- Bankett x Personenanzahl,
      e) binnen 72 Stunden- Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich 80% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest- Menüpreis- Bankett x Personenanzahl.
  6. Haftung
    1. Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
    2. Das Hotel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen, um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
    3. Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100- fachen des Zimmerpreises, maximal 6.000.00DM), für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 1.500.00DM, es sei denn, das Hotel oder das Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung übergeben.
    4. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung vom Hotel wird ausgeschlossen.
  7. Kündigung
    1. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
    2. Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung vom Hotel in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
  8. Sonstiges
    1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung vom Hotel und Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen, wie Restaurant und Bar, dürfen nur solche Tiere mitgebracht werden, die das Wohlbefinden der anderen Gäste nicht beeinträchtigen.
    2. Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
    3. Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
    4. Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der KFZ-Versicherung für Sach- und Personenschäden begrenzt.
    5. Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer gesonderten Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
  9. Allgemeines
    1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
    2. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt wurden.
    3. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als Gerichtsort.
    4. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.

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